Antrag: Eine Personalstelle für baurechtliche Kontrollen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,

die Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste stellt den

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt,

eine Personalstelle für die baurechtliche Kontrollen zu schaffen. Bevorzugt werden sollte dabei ein*e städtische*r Mitarbeiter*in, der/die bereits die nötigen Qualifikationen besitzt.

Begründung:

Der Antrag wird im Hinblick auf die Entwicklung im langen Gewann gestellt. In der Vergleichsstadt Reutlingen (87 km² Gemarkungsfläche) sind zwei Baukontrolleure plus einen Verwaltungsmitarbeiterin in Vollzeit tätig, in Heilbronn (100 km²) gibt es zwar keine Baukontrolleure, jedoch übernehmen diese Rolle die Projektmanager, die das Projekt von der Antragstellung über die Genehmigung bis hin zur Abnahme und Baukontrolle bearbeiten. In Tübingen (108 km²) sorgen zwei Vollzeitstellen für die Baukontrollen, in Mannheim (145 km²) sind dafür fünf Mitarbeiter in Vollzeitstellen tätig.

Mit einer 98 km² großen Gemarkungsfläche ist es in Pforzheim aktuell so geregelt, das die Kontrolle der Umsetzung von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bei Bauvorhaben (nicht bei Erschließungs-/Tiefbaumaßnahmen) dem Baurechtsamt obliegt. Soweit also bei Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Abnahme vorgeschrieben wurde, geschieht dies im Rahmen der Rohbau- bzw. Schlussabnahme. Gemäß. § 67 Landesbauordnung (LBO) ist jedoch eine Abnahme nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch auf ausdrückliche Anordnung des Baurechtsamtes vorgesehen. Im Rahmen des Kenntnisgabe-Verfahrens finden Abnahmen üblicherweise gar keine und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nur ausnahmsweise statt, da der Landtag im Rahmen der Einführung dieser Verfahren die Verantwortung für ein „ordnungsgemäßes Bauen“ im Wesentlichen an den Bauherren, Planverfasser und Bauleiter übertragen hat. Unabhängig von den o.g. Abnahmen finden aber auf den Baustellen auch stichprobenartige Baukontrollen durch das Baurechtsamt statt. Hierbei wird ebenfalls die Einhaltung der baurechtlichen aber auch arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften abgeprüft. Auch im Einzelfall finden Kontrollen bei der Vielzahl von verfahrensfreien Baumaßnahmen statt, insbesondere wenn es hier zu Anfragen oder Beschwerden aus der Bürgerschaft kommt. Die Anzahl der Kontrollen und Abnahmen, wie auch deren Intensität kann natürlich aufgrund der Vielzahl baulicher Aktivitäten im Stadtgebiet keine flächendeckende Überwachung des Baugeschehens gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die vielen verfahrensfreien oder abnahmefreien Baumaßnahmen. Dies würde auch dem Erhalt der Vielzahl an 50er Jahre Bauten, den noch gut erhaltenen Jugendstilbauten, dem reichlichen Stadtgrün und den schönen Flussufern dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Baumbusch, Petra Bösl und Emre Nazli


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