Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete

An Herrn Oberbürgermeister
Peter Boch
Neues Rathaus
75158 Pforzheim

Pforzheim, den 18.11.2019

Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,

die Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste stellt den

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt,

jeweils eine individuelle „Gestaltungssatzung“ im Vorfeld aller künftigen Neubaugebiete zu entwickeln.

Begründung:

Um die bauliche Qualität in der Stadt zu optimieren sollte diese neue Gestaltungssatzung für alle Neubaugebiete mit mehr als 5 Häusern an stadtbildprägender Stelle und an allen anderen Stellen ab 10 Häusern gelten.

Laut der Landesbauordnung Baden-Württemberg § 11 – Gestaltung – sind bauliche Anlagen mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht beeinträchtigen. Auf Kultur- und Naturdenkmale und auf erhaltenswerte Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen. Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltet wirken. Um dies zu konkretisieren ist eine Gestaltungssatzung nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Baumbusch            Emre Nazli                      Petra Bösl

Stadtrat                        Stadtrat                          Stadträtin


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